Wichtiger Hinweis für alle Landwirte in Sachsen-Anhalt!
23. September 2020
Der Pflanzenschutzdienst in Sachsen-Anhalt (LLG Sachsen-Anhalt - Sachgebiet Pflanzenschutz) gab am 21.09.2020 folgenden Hinweis zur Bekämpfung von Feldmäusen heraus.
Der Inhalt kurz zusammengefasst:
- Jede Anwendung von Rodentiziden ist mit Verlauf von 5 Tagen beim örtlichen ALFF Sachgebiet PS anzuzeigen.
- Feldhamster dürfen auf der Fläche nicht vorkommen- absichern über betriebseigene Kontrollen.
- Für die Anzeige ist eine vom Pflanzenschutzdienst bereitgestellte Tabelle zu verwenden: www.isip.de/Sachsen-Anhalt.
- Innerhalb der 5 Tage informiert der PS-Dienst über aktuelle Feldhamstervorkommen. Wenn keine Info erfolgt kann gehandelt werden.
- Jeder Rodentizideinsatz ist zu dokumentieren.
- Handelsübliche Legeflinte einsetzen bzw. Einsatz der Köderlegemaschine WUMAKI.
Es werden gezielte Kontrollen vom PS-Dienst im Vorkommensgebiet des Feldhamsters unternommen.