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Wichtiger Hinweis für alle Landwirte in Sachsen-Anhalt!

 

Der Pflanzenschutzdienst in Sachsen-Anhalt (LLG Sachsen-Anhalt - Sachgebiet Pflanzenschutz) gab am 21.09.2020 folgenden Hinweis zur Bekämpfung von Feldmäusen heraus.

Der Inhalt kurz zusammengefasst:

  1. Jede Anwendung von Rodentiziden ist mit Verlauf von 5 Tagen beim örtlichen ALFF Sachgebiet PS anzuzeigen.
  2. Feldhamster dürfen auf der Fläche nicht vorkommen- absichern über betriebseigene Kontrollen.
  3. Für die Anzeige ist eine vom Pflanzenschutzdienst bereitgestellte Tabelle zu verwenden: www.isip.de/Sachsen-Anhalt.
  4. Innerhalb der 5 Tage informiert der PS-Dienst über aktuelle Feldhamstervorkommen. Wenn keine Info erfolgt kann gehandelt werden.
  5. Jeder Rodentizideinsatz ist zu dokumentieren.
  6. Handelsübliche Legeflinte einsetzen bzw. Einsatz der Köderlegemaschine WUMAKI.

Es werden gezielte Kontrollen vom PS-Dienst im Vorkommensgebiet des Feldhamsters unternommen.

 

Klicken Sie hier für die PDF-Datei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau mit den Hinweisen des PS-Dienstes zur Mäusebekämpfung.