An die 10 % der in unserem Saatgutlabor in Liebenburg aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangenen Saatgutproben haben eine geringe Keimfähigkeit (unter 90 %), teilweise sogar unter 70 %. Wenn die geringe Keimfähigkeit krankheitsbedingt ist, ist das Saatgut nicht zu verwenden. Steht anderes Saatgut nicht zur Verfügung, ist es nicht sinnvoll, die Saatstärke einfach zu erhöhen, weil dann die Samenkörner zu eng in der Drillreihe liegen. Eine Weizenpflanze benötigt wenigstens 2 cm Abstand zur nächsten Pflanze, um bestocken und Kronenwurzeln bilden zu können. Bei engerem Abstand ist mit verringerter Leistung der Einzelpflanzen bzw. auch mit deren Ausfallzu rechnen.
Deshalb ist es im Notfall, wenn kein anderes Saatgut zur Verfügung steht bzw. bei Spätsaaten auf eine Sommerkultur nicht ausgewichen kann, sinnvoll die Aussaatmenge zu splitten und einen Teil der vorgesehenen höheren Saatmenge mit dem Düngerstreuer in Breitsaat auszubringen und mit der Drillkombination einzuarbeiten. Dadurch werden die vorhergestreuten Saatkörner zum Großteil auf etwa halbe Bearbeitungstiefe eingebracht.
Dieses Vorgehensweise bietet sich aktuell vor allem auch in den Marschen an, wo bislang kaum Weizen gesät werden konnte. 100 Samen/m² entsprechen 50 kg/ha Saatgut (50 g TKG).

Kalkulationsschema:
Pfl/m² x 90 (FA %) / 100 = keimfähige Körner/m²
keimfähige Körner/m² * 100 / Kf (%)= Samen/m²
100 / (Samen/m²/(100/Reihenweite in cm))
= Abstand in cm
Die Beispiele in der vorstehenden Tabelle beziehen sich auf 4 potenzielle Ähren pro Pflanze x 150 Pflanzen/m² (7 Wochen Vegetation zwischen Feldaufgang und Übergang in den Langtag um den 5. April), 3 Ähren x 200 Pflanzen/m² (6 Wochen Vegetation), 2 Ähren x 300 Pflanzen/m² (5 Wochen Vegetation) und Aussaat auf Endbestand (500 Ähren/m² mit nur 1 Haupttrieb) bei weniger als 4 Wochen Vegetation im Herbst + im zeitigen Frühjahr bis Übergang in den Langtag, der das Schossen auslöst.






