Ende August schließt sich das Zeitfenster für Fungizidbehandlungen in früh zu rodenden Zuckerrüben. Die meisten der in Zuckerrüben zugelassenen Fungizide dürfen nur bis 28 Tage (Wartezeit) vor der Ernte eingesetzt werden. Zudem begrenzen Infektionen, die zum jetzigen Zeitpunkt gesetzt werden, den Ertrag und Zuckergehalt von Beständen, die in vier Wochen gerodet werden, kaum noch. Außerdem verzögern Fungizide mit phytohormoneller Wirkung (Azol, Carboxamide) die Auslagerung von Assimilaten aus den Blättern in den Rübenkörper. Ein moderater Blattverlust kann deshalb toleriert werden.
Anders sieht es in Beständen aus, die erst nach Mitte Oktober oder gar im November geerntet werden sollen. In diesen Beständen ist nach wie vor auf die Blattkrankheiten Rost und Cercospora zu achten. Ein Worst-Case-Szenario für den Zuckergehalt bilden Blattverluste, die kurz vor der Ernte durch die Bildung neuer Blätter kompensiert werden. Dadurch sinkt der Zuckergehalt in den Rüben ab, bevor wieder Assimilate und Zucker gebildet werden können. Bei hohem Infektionsdruck und starkem Ausgangsbefall muss das Absterben des Blattapparates und der damit einhergehende Blattneuaustrieb verhindert werden, um ein Abnehmen des Zuckergehaltes zu vermeiden. Die Schadschwelle für Fungizidbehandlungen in Zuckerrüben liegt Ende August bei 45 % befallener Blätter, wenn die Rüben noch länger als 45 Tage im Feld stehen bleiben.
Unabhängig von der Krankheitsbelastung kann es sinnvoll sein, die Assimilationsfähigkeit der Blätter zu erhalten, wenn die Blätter aktuell in der Farbe stark nachlassen. Gegen das Licht gesehen leicht marmorierte Blätter sind ein Hinweis auf knappe Magnesium- und/oder Mangan-Versorgung. In diesem Fall lohnt sich die Blattspritzung mit Bittersalz (5 kg/ha) + Mangan (0,5l/ha Mn-Chelat) + Bor (100 g/ha).







