Vom 18. Juli 2023 bis zum 14. November 2023 hat das Mittel Coragen vom BVL für 120 Tage eine Notfallzulassung zur Bekämpfung der Rübenmotten erhalten.
Coragen darf mit einer Aufwandmenge von 0,125 l/ha in 300 bis 800 l/ha Wasser gegen die Eier und Larven der Rübenmotte zweimal in Abstand von 10 Tagen in den Zuckerrüben angewendet werden. Bitte achten Sie auf die Anwendungsbestimmungen.
Im Vergleich zu den Pyrethroiden besitzt das Coragen eine wesentlich längere Dauerwirkung.






