Lizenz- und Nutzungsbedingungen für digitale und gedruckte Produkte

N.U. Agrar GmbH

Stand: August 2026 · Version 2.0

Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der N.U. Agrar GmbH. Sie regeln ausschließlich, wie Sie unsere Inhalte nutzen dürfen. Vertragsschluss, Preise, Laufzeit, Kündigung, Widerruf, Zahlung und Gewährleistung richten sich nach den AGB. Bei Widersprüchen gehen diese Lizenzbedingungen für Fragen der Inhaltsnutzung vor.

 

Auf einen Blick

Das dürfen Sie

  • Inhalte für Ihren eigenen Betrieb lesen, speichern und ausdrucken
  • Inhalte innerhalb Ihres Betriebs an Ihre Mitarbeiter weitergeben
  • Inhalte an Ihren eigenen Berater weitergeben, der für Ihren Betrieb tätig ist
  • Mit Quellenangabe kurz aus unseren Inhalten zitieren
  • Bereits bezogene Ausgaben auch nach Abo-Ende weiter nutzen

Das dürfen Sie nicht

  • Zugangsdaten weitergeben oder Accounts gemeinsam nutzen
  • Inhalte an andere Betriebe weitergeben, veröffentlichen oder verkaufen
  • Inhalte in eigene Produkte, Beratungsleistungen oder Software übernehmen
  • Inhalte für Text- und Data-Mining oder das Training von KI-Systemen verwenden

Sie brauchen mehr? Für Mehrplatznutzung, Beratung, Landhandel, Genossenschaften, Behörden, Lehre und Forschung bieten wir eigene Lizenzen an (§ 4).

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§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Inhalte der N.U. Agrar GmbH, die Sie im Rahmen eines Abonnements, eines Einzelkaufs oder eines sonstigen Bezugs erhalten. Dazu zählen insbesondere das Grüne Info und das Kartoffelinfo in digitaler und gedruckter Form, PDF-Dokumente und Downloads, Pflanzenschutz- und Anbau-Guides, Datenblätter, Sorten- und Mittelübersichten, Tabellen, Grafiken und Abbildungen, Online-Beiträge und das Online-Archiv sowie Seminar- und Vortragsunterlagen.

(2) Die Bedingungen gelten für digitale und für gedruckte Ausgaben gleichermaßen. Das Einscannen, Abfotografieren oder anderweitige Digitalisieren gedruckter Ausgaben steht der Nutzung digitaler Inhalte gleich.

(3) Kunde ist die im Vertrag benannte natürliche oder juristische Person. Betrieb ist das vom Kunden geführte Unternehmen an dem im Vertrag genannten Standort einschließlich der zugehörigen Betriebsstätten. Inhalte sind alle in Absatz 1 genannten Materialien.

(4) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die als solche gekennzeichneten Regelungen dieser Bedingungen für ihn nicht oder in der dort genannten abweichenden Fassung.

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§ 2 Umfang des Nutzungsrechts

(1) Mit dem Bezug eines Inhalts erhalten Sie ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und – vorbehaltlich Absatz 6 – nicht übertragbares Recht, die Inhalte im Rahmen dieser Bedingungen zu nutzen.

(2) Lizenzeinheit. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, berechtigt ein Abonnement zur Nutzung durch einen Betrieb mit bis zu drei Personen. Nutzungsberechtigt sind der Kunde selbst sowie bis zu zwei weitere im Betrieb tätige Personen, die der Kunde benennt. Die Nutzung darf auf beliebig vielen Geräten dieser Personen erfolgen.

(3) Für Betriebe mit mehr als drei nutzenden Personen sowie für die in § 4 genannten Nutzergruppen ist eine erweiterte Lizenz erforderlich.

(4) Zeitlicher Umfang. Das Nutzungsrecht an einer bezogenen Ausgabe besteht zeitlich unbefristet fort, auch nach Beendigung des Abonnements. Der Zugriff auf das Online-Archiv und auf künftige Ausgaben endet mit dem Abonnement; Näheres regeln die AGB.

(5) Räumlicher Umfang. Das Nutzungsrecht gilt weltweit für die betriebsinterne Nutzung.

(6) Betriebsnachfolge. Bei Hofübergabe, Betriebsübernahme, Rechtsformwechsel oder Verschmelzung übertragen wir das Nutzungsrecht auf Antrag in Textform auf den Nachfolger. Der Antrag ist an lizenz@nu-agrar.de zu richten. Eine Doppelnutzung durch Übergeber und Übernehmer ist ausgeschlossen.

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§ 3 Erlaubte Nutzung

Gestattet ist Ihnen im Rahmen der Lizenzeinheit nach § 2:

(1) Lesen, Speichern, Ausdrucken. Sie dürfen die Inhalte lesen, auf Geräten der nutzungsberechtigten Personen speichern, Sicherungskopien anlegen und in dem für die betriebliche Arbeit erforderlichen Umfang ausdrucken – etwa für Büro, Maschine und Ausbringung.

(2) Betriebsinterne Weitergabe. Sie dürfen Inhalte an die nach § 2 Abs. 2 nutzungsberechtigten Personen sowie an Ihre eigenen Mitarbeiter weitergeben, soweit diese die Inhalte für die Arbeit in Ihrem Betrieb benötigen.

(3) Weitergabe an Ihre eigenen Berater. Sie dürfen einzelne Inhalte an Personen weitergeben, die Sie in Bezug auf Ihren Betrieb beraten – etwa Steuerberater, Anbauberater, Kontrollstellen oder Behörden im Rahmen einer Prüfung. Die Weitergabe ist auf den konkreten Anlass beschränkt und berechtigt den Empfänger nicht zu eigener weiterer Nutzung.

(4) Nutzung zur betrieblichen Entscheidungsfindung. Sie dürfen die Inhalte Ihrer Anbauplanung, Düngeplanung und Pflanzenschutzplanung zugrunde legen. § 6 (Fachliche Hinweise) ist dabei zu beachten.

(5) Zitieren. Sie dürfen einzelne Sätze oder Textstellen unter vollständiger Quellenangabe zitieren. Die Quellenangabe lautet: „Quelle: N.U. Agrar GmbH, Grünes Info Nr. XX/JJJJ“ bzw. mit dem entsprechenden Titel. Die Übernahme vollständiger Tabellen, Übersichten, Grafiken oder Abbildungen ist vom Zitatrecht nach diesen Bedingungen nicht gedeckt und bedarf unserer Zustimmung.

(6) Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse, insbesondere das Zitatrecht nach § 51 UrhG und die Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG, bleiben unberührt.

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§ 4 Erweiterte Lizenzen

Für die folgenden Nutzungen bieten wir gesonderte, kostenpflichtige Lizenzen an. Bitte wenden Sie sich an lizenz@nu-agrar.de:

(1) Mehrplatzlizenz für Betriebe, Betriebsgemeinschaften und Agrargenossenschaften mit mehr als drei nutzenden Personen, gestaffelt nach Nutzerzahl.

(2) Beraterlizenz für Beratungsunternehmen, Lohnunternehmen, Landhandel, Erzeugergemeinschaften, Genossenschaften und Verbände, die Inhalte in ihrer Beratung gegenüber Dritten verwenden möchten. Diese Lizenz kann ein Weitergaberecht mit Pflicht zur Quellenangabe umfassen.

(3) Behörden- und Institutionslizenz für Ämter, Landesanstalten, Kammern und Verwaltungen.

(4) Bildungs- und Forschungslizenz für Schulen, Fachschulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, einschließlich der Nutzung in Lehrveranstaltungen und auf Lernplattformen.

(5) Abdruck- und Weiterverwendungslizenz für die Übernahme einzelner Tabellen, Grafiken oder Textpassagen in Publikationen, Präsentationen, Rundschreiben oder Websites Dritter.

Ohne entsprechende Lizenz sind die vorgenannten Nutzungen untersagt.

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§ 5 Untersagte Nutzung und Zugangsdaten

(1) Ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform ist untersagt:

a) Inhalte ganz oder in Teilen an Personen außerhalb der Lizenzeinheit weiterzugeben, weiterzuleiten, zu verleihen, zu vermieten oder zu verkaufen – dies gilt ausdrücklich auch für die Weitergabe in Messenger-Gruppen, sozialen Netzwerken, Foren, Cloud-Ordnern und Verteilern;

b) Inhalte zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden oder öffentlich wiederzugeben, insbesondere im Internet oder Intranet;

c) Inhalte über den betrieblichen Bedarf hinaus zu vervielfältigen oder zu drucken;

d) Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen;

e) Inhalte zur Beratung, Schulung oder Information Dritter zu verwenden oder in eigene Produkte, Dienstleistungen, Software oder Datenbanken zu übernehmen;

f) Urheber-, Herkunfts- oder Wasserzeichenvermerke zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen;

g) Inhalte automatisiert auszulesen, zu durchsuchen oder zu speichern (Scraping, Crawling, systematischer Massendownload);

h) Inhalte für Text- und Data-Mining oder für das Training, die Feinabstimmung oder den Betrieb von Systemen künstlicher Intelligenz zu nutzen oder in solche Systeme einzuspeisen (§ 8 Abs. 4).

(2) Zugangsdaten. Zugangsdaten zum Online-Bereich sind persönlich und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Personen außerhalb der Lizenzeinheit ist untersagt. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung Ihres Zugangs bestehen.

(3) Wir sind berechtigt, die gleichzeitige Nutzung eines Zugangs technisch zu begrenzen und Zugänge bei begründetem Verdacht auf unbefugte Mehrfachnutzung nach vorheriger Benachrichtigung vorübergehend zu sperren.

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§ 6 Fachliche Hinweise, Charakter der Inhalte

(1) Kein Beratungsvertrag. Unsere Inhalte sind allgemeine pflanzenbauliche Fachinformation. Sie beziehen sich nicht auf einen bestimmten Schlag, Standort oder Betrieb und ersetzen keine betriebsindividuelle Beratung. Eine auf Ihren Betrieb bezogene Beratung erbringen wir ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Beratungsvertrags. Der Bezug eines Abonnements oder Einzelprodukts begründet kein Beratungsverhältnis.

(2) Stichtagsbezug. Jeder Inhalt gibt den Wissens- und Zulassungsstand zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder und trägt ein entsprechendes Standdatum. Die Inhalte haben den Charakter einer Fachzeitschriftenausgabe: Sie dokumentieren einen Stand und werden nach Erscheinen nicht fortgeschrieben. Spätere Änderungen der Zulassungssituation, der Rechtslage oder des fachlichen Kenntnisstands führen nicht dazu, dass eine erschienene Ausgabe angepasst wird. Neue Erkenntnisse veröffentlichen wir in nachfolgenden Ausgaben.

(3) Vorrang der Zulassung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültige Zulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie die Gebrauchsanleitung des Herstellers. Vor jeder Anwendung eines Pflanzenschutz- oder Düngemittels sind Zulassung, Anwendungsbestimmungen und Auflagen eigenverantwortlich zu prüfen.

(4) Richtwerte. Alle Angaben zu Aufwandmengen (g, ml, kg bzw. l/ha), Terminen, Entwicklungsstadien und Mischungen sind Richtwerte auf Basis unserer Versuchs- und Beratungserfahrung. Sie sind an Standort, Witterung, Sorte, Bestandesentwicklung und Betriebssituation anzupassen.

(5) Eigenverantwortung des Anwenders. Der Anwender bleibt für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben selbst verantwortlich, insbesondere für Sachkundenachweis, Anwendungsbestimmungen, Abstands- und Hangneigungsauflagen, Bestimmungen in Wasser- und Naturschutzgebieten, landesrechtliche Regelungen, Vorgaben der Düngeverordnung sowie Anforderungen der GAP-Konditionalität und etwaiger Programme.

(6) Off-Label-Anwendungen und befristete Zulassungen. Angaben zu Genehmigungen nach Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Off-Label), zu Notfallzulassungen nach Art. 53 sowie zu befristeten Zulassungen sind als solche gekennzeichnet und gelten nur für den angegebenen Zeitraum, die angegebene Kultur und – soweit angegeben – das jeweilige Bundesland. Der Anwender trägt bei diesen Anwendungen das Risiko nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst und muss deren Fortgeltung vor der Anwendung prüfen.

(7) Inhalte Dritter. Angaben aus amtlichen Quellen, Herstellerangaben, Versuchsergebnisse Dritter und Beiträge externer Autoren geben deren Stand und Auffassung wieder.

(8) Korrekturen. Werden uns Fehler in zulassungs- oder anwendungsrelevanten Angaben bekannt, veröffentlichen wir eine Korrekturmeldung in der nächsten Ausgabe und kennzeichnen den betroffenen Beitrag im Online-Archiv. Hinweise auf Fehler nehmen wir unter redaktion@nu-agrar.de entgegen.

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§ 7 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, ist die Haftung nach Absatz 2 der Höhe nach auf das Dreifache des für das laufende Vertragsjahr vereinbarten Netto-Entgelts begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ertragsausfälle, Qualitätsminderungen, Schäden an Kulturen, entgangenen Gewinn und behördliche Sanktionen, soweit diese darauf beruhen, dass die nach § 6 gebotene eigenverantwortliche Prüfung der jeweils gültigen Zulassung und Gebrauchsanleitung unterblieben ist.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihren Lasten ist mit diesen Regelungen nicht verbunden. Ihre gesetzlichen Mängelrechte nach den AGB bleiben unberührt.

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§ 8 Urheber-, Datenbank- und Kennzeichenrechte

(1) Alle Rechte an den Texten, Abbildungen, Fotos, Grafiken, Tabellen und Daten unserer Publikationen liegen bei der N.U. Agrar GmbH, soweit nicht anders gekennzeichnet. Das Urheberrecht bleibt vom Erwerb eines Produkts unberührt.

(2) Rechte Dritter. Inhalte, an denen Dritte Rechte halten – insbesondere Fotos, Grafiken, Beiträge freier Autoren und Daten aus amtlichen oder Herstellerquellen – sind entsprechend gekennzeichnet. Für diese gelten die dort angegebenen Bedingungen.

(3) Datenbankschutz. Das Online-Archiv sowie die systematisch aufbereiteten Übersichten und Tabellen stellen eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG dar. Die Entnahme oder Weiterverwendung wesentlicher Teile sowie die wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile sind untersagt.

(4) Vorbehalt für Text- und Data-Mining und KI (§ 44b Abs. 3 UrhG). Die N.U. Agrar GmbH behält sich die Nutzung ihrer Inhalte für Zwecke des Text- und Data-Mining ausdrücklich vor. Untersagt sind insbesondere das automatisierte Auslesen sowie die Verwendung zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Erweiterung generativer oder sonstiger KI-Modelle. Dieser Vorbehalt wird auf unseren Online-Angeboten zusätzlich in maschinenlesbarer Form erklärt.

(5) Marken und Kennzeichen. „N.U. Agrar“, „Grünes Info“ und „Kartoffelinfo“ sowie unsere Logos sind geschützte Kennzeichen. Eine Nutzung außerhalb der Quellenangabe nach § 3 Abs. 5 bedarf unserer Zustimmung.

(6) Technische Schutzmaßnahmen. Digitale Ausgaben können mit einer sichtbaren oder unsichtbaren, auf den Kunden bezogenen Kennzeichnung (Wasserzeichen) versehen sein. Diese dient der Zuordnung im Fall unbefugter Weitergabe. Das Entfernen, Verändern oder Umgehen solcher Kennzeichnungen und sonstiger technischer Schutzmaßnahmen ist untersagt (§ 95a UrhG).

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§ 9 Folgen von Verstößen

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen fordern wir Sie zunächst auf, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen. Bei einem erheblichen Verstoß, insbesondere bei systematischer Weitergabe von Inhalten oder Zugangsdaten, bei gewerblicher Weiterverwendung oder bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, sind wir berechtigt, den Zugang sofort zu sperren und das Nutzungsrecht fristlos zu entziehen.

(2) Unsere gesetzlichen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung bleiben unberührt.

(3) Pauschalierter Schadensersatz (gilt nicht gegenüber Verbrauchern). Wird ein Inhalt unbefugt an einen Dritten weitergegeben oder unbefugt von einem Dritten genutzt, können wir für jeden Fall einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des Jahresentgelts des betroffenen Abonnements je nutzendem Dritten verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der pauschalierte Schadensersatz wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet.

(4) Beruht die Sperrung auf einem von Ihnen zu vertretenden Verstoß, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte. Im Übrigen erstatten wir das anteilige Entgelt für den nicht genutzten Zeitraum.

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§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderung dieser Bedingungen. Wir können diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen unseres Angebots erforderlich ist. Wir informieren Sie mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widersprechen Sie, können Sie den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.

(2) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(3) Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Aschersleben. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Textform. Erklärungen und Anzeigen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(5) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(6) Versionierung. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung. Frühere Fassungen halten wir auf Anfrage bereit.

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N.U. Agrar GmbH [Anschrift] · [Registergericht, HRB] · [Geschäftsführer] · [USt-IdNr.] Lizenzanfragen: lizenz@nu-agrar.de · Redaktion: redaktion@nu-agrar.de

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Anhang: Umsetzungshinweise für die Redaktion (nicht Teil der Bedingungen)

Diese Punkte müssen technisch bzw. organisatorisch umgesetzt werden, damit die Klauseln wirken:

**§ 2 Abs. 2 – Lizenzeinheit:** Im Bestellprozess Feld zur Benennung der bis zu zwei weiteren Nutzer vorsehen. Ohne Benennung ist die Klausel schwer durchsetzbar.

**§ 4 – Erweiterte Lizenzen:** Preisliste für Mehrplatz-, Berater-, Behörden- und Bildungslizenzen erstellen und auf der Preisseite verlinken. Das Postfach lizenz@nu-agrar.de einrichten.

**§ 6 Abs. 2 – Standdatum:** Jeder Online-Beitrag und jedes PDF braucht ein sichtbares Feld „Stand / Zulassungsstand: TT.MM.JJJJ“. Ohne das greift der Stichtagsbezug nicht.

**§ 6 Abs. 8 – Korrekturen:** Redaktionellen Ablauf für Korrekturmeldungen festlegen; im Archiv Hinweisbanner bei Beiträgen älter als ein Jahr („Zulassungsstand prüfen“).

**§ 8 Abs. 4 – KI-Vorbehalt:** Maschinenlesbar umsetzen (robots.txt mit Ausschluss der bekannten KI-Crawler, `tdm-reservation`-Angabe bzw. `noai`-Metatag, Hinweis im Footer). Der Textvorbehalt allein reicht online nicht.

**§ 8 Abs. 5 – Marken:** Prüfen, ob „Grünes Info“ und „N.U. Agrar“ als Wortmarke eingetragen sind; falls nicht, Anmeldung erwägen.

**§ 8 Abs. 6 – Wasserzeichen:** PDF-Personalisierung mit Kundennummer und Name im Fuß einrichten. Wirksamster Einzelhebel gegen Weitergabe.

**Autoren- und Bildrechte:** Verträge mit freien Autoren und Fotografen prüfen — sie müssen Print, Online, Archiv und Nutzung in erweiterten Lizenzen abdecken.

**Verzahnung mit den AGB:** In den AGB einen Verweis aufnehmen („Ergänzend gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen, Anlage 1″) und die Lizenz im Checkout mit abhaken lassen. Ohne Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB gilt sie gegenüber Verbrauchern nicht.

**Anwaltliche Freigabe:** Vor Veröffentlichung durch einen auf IT-/Urheber- und AGB-Recht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, insbesondere §§ 7 und 9 Abs. 3.