Soll nach der in diesem Jahr späten Körnermaisernte noch Weizen bestellt werden, bleibt nur ein enges Zeitfenster für die Zerkleinerung und Einarbeitung des Maisstrohs. Das unterschiedliche Strohaufkommen erfordert eine angepasste Intensität. Bei hohem Körnermaisertrag mit entsprechend hoher Biomasse der Restpflanze müssen bis zu 15 t Stroh pro Hektar eingearbeitet werden. Diese Zahl ist beachtlich, wenn man bedenkt, dass man bei 100 dt/ha Winterweizen mit 8 t/ha Stroh kalkuliert.
Unabhängig von der Strohmenge sind gut gewartete Maispflücker notwendig, um Stroh und Stoppeln bereits bei der Ernte zu zerkleinern und aufzuspalten. Das hat den großen Vorteil, dass die Maisstängel zerkleinert werden, bevor sie überfahren werden. Platt gefahrene Maisstängel werden in anschließenden Bearbeitungsgängen mit Mulcher oder Messerwalze nicht sauber erfasst und sind aus phytosanitärer Sicht problematisch.
Schlegelmulcher effektiver als Messerwalze
Aber auch bei guter Erntetechnik ist anschließend ein Arbeitsgang mit dem Schlegelmulcher sinnvoll. Dadurch wird das Körnermaisstroh für eine schnelle Rotte weiter zerkleinert und aufgetrennt. Die zügige Strohrotte bildet die Grundlage für die vorbeugende Maiszünsler- und Fusarienbekämpfung und ist ein Baustein des integrierten Pflanzenschutzes. Obwohl das Mulchen mit dem Schlegelmulcher teuer ist, ist dieser aufgrund der intensiveren Zerkleinerung der Messerwalze vorzuziehen.
Nach der Maisernte ist auch mit den großen Wurzelballen des Maises zu kämpfen. Ein erster Bodenbearbeitungsgang mit einer aggressiv schneidenden Scheibenegge liefert hier Abhilfe und vereinfacht damit alle weiteren Bearbeitungsgänge. Im noch festen Boden können die Wurzelballen nicht ausweichen und werden zerschnitten. Dabei sollte schräg zu den Maisreihen gefahren werden.
Je nach Strohaufkommen ist vor dem Pflügen Grubbern auf halbe Pflugtiefe (15 cm) mit mischenden Scharen angebracht. Strohmatten behindern das Wurzelwachstum der Folgekultur und müssen deshalb in Anbetracht der Wetterextreme (zu nass oder zu trocken) unbedingt vermieden werden.
Verzicht auf den Pflug nach Körnermais?
Bei wenig Stroh und geringem Fusariumdruck kann auf den Pflug verzichtet werden. Dies gilt auch, wenn dem Mais eine Sommerung folgt, z.B. Sojabohnen oder Sommergerste. In diesem Fall ist die Mulchschicht auf der Bodenoberfläche über Winter sogar erforderlich, um Erosion zu vermeiden. Auf biologisch aktiven Böden wird das Stroh bis zu Sojaaussaat weitgehend umgesetzt. Allerdings muss dafür die GLÖZ 6-Regel zur Mindestbodenbedeckung nach GAP eingehalten werden. GLÖZ 6 erfordert den Bewuchs oder eine Mulchschicht vom 15. November bis zum 15. Januar. Das wird durch den Verzicht auf die Bodenbearbeitung nach der Maisernte oder durch eine Zwischenfrucht erreicht.
Die Etablierung einer deckenden Zwischenfrucht nach der Maisernte bis zum 15. November ist in vielen Regionen kaum möglich. Komplett auf die Bodenbearbeitung zu verzichten, um die Anforderungen für die Bodenbedeckung der GAP nach Mais einzuhalten, ist aus phytosanitärer Sicht aber ebenfalls nicht zu empfehlen. Nach (spätem) Körnermais sollte man deshalb von der 20 %-Regelung Gebrauch zu machen, wenn eine Sommerung folgt. Diese besagt, dass die Mindestbodenbedeckung nur auf 80 % der Ackerfläche eingehalten werden muss. Darauf kann man auch nach späten Rüben zurückgreifen, wenn kein Weizen oder keine „Wechselgerste“ mehr angebaut wird, da ein übernasser, verdichteter Boden im Winter zu unkontrollierten Lachgas-Emissionen führt. Betriebe mit einem hohen Anteil an Sommerungen werden deshalb vor einigen Problemen stehen und Kompromisse eingehen müssen.
Bodenbearbeitung nach Körnermais
- Mulchen mit dem Schlegelmulcher
- Wurzelballen mit der Scheibenegge durchschneiden
- Körnermaisstroh auf halbe Tiefe (15 cm) mit Grubber einmischen
- Pflügen ohne Vorschäler oder Scheibenseche oder Tiefgrubbern
- Aussaat von Weizen oder Herbstaussaat von Sommergerste bis zum 26.10. (Vorpommern) bzw. 02.11. (Rhein-Main-Gebiet) erfolgen, um bis zum 15.11. aufzulaufen (Anforderungen an die Bodenbedeckung)
Bodenbearbeitung nach Körnermais mit nachfolgendem Anbau einer Sommerung
- Mulchen mit dem Schlegelmulcher
- Wurzelballen mit der Scheibenegge durchschneiden
- Boden 15 cm tief mit schmalen Scharen bearbeiten, damit Maisstroh auf der Bodenoberfläche bleibt
- Stroh bis 15. Januar an der Oberfläche belassen
- Ab 15.01. kann das Maisstroh eingepflügt oder tief eingegrubbert werden
Was bedeutet 80 % – Regelung?
80 % der Ackerfläche eines Betriebes muss vom 15.11.2023 bis 15.1.2024 eine Bodenbedeckung aufweisen. Auf maximal 20 % ist keine Bodenbedeckung erforderlich.
Als Bodenbedeckung gelten
- mehrjährige Kulturen (z.B. Kleegras, Luzerne)
- Winterkulturen, die bis zum 15.11. aufgelaufen sein müssen
- Zwischenfrüchte
- Stoppelbrachen (Körnerleguminosen, Getreide, Mais)
- Mulchflächen (z.B. mit Grubber oder Scheibenegge)
- Mulchauflagen (Erntereste)
- Vlies / Folie (z.B. im Kartoffel- oder Gemüseanbau)






