Erbsenbestände dürfen nicht lückig sein, weil dadurch die Verrankung schlechter wird und die Bestände von den Lücken aus in sich zusammenbrechen (Saatgut). Das Saatgut muss wenigstens 90 % Keimfähigkeit haben. Lassen Sie sich kein Saatgut mit weniger Keimfähigkeit andrehen, um dann dicker auszusäen: Die Lücken bleiben, dafür stehen die aufgelaufenen Pflanzen viel zu dicht. Zu eng stehende Erbsenpflanzen fallen durch den geringeren Hülsenansatz im Ertrag ab, gleichzeitig haben sie ein höheres Lagerrisiko durch die dünneren Stängel. Deshalb unbedingt langsam drillen (maximal 7 km/h) und bei pneumatischen Sämaschinen die Drehzahl im Verteiler so weit wie möglich zurücknehmen. Der Saattermin richtet sich danach, wie gut der Oberboden abgetrocknet ist und danach, ob wenigstens 2 bis 3 Tage nach der Saat mit schönem Wetter zu rechnen ist. Die notwendige Pflanzenzahl hängt vom Saattermin und vom Wasserhaushalt des Bodens ab. Untere Saatmengen auf weniger wasserspeicherfähigen Böden (unter 45 BP): 55 bis 65 Erbsenpflanzen je. . .
Fulda – Vortragsveranstaltung am 18. November – Einladung und Programm
Schädlinge gefährden den Ackerbau - Ist der Kipppunkt erreicht?









