Gleichmäßige Bestände bilden die Voraussetzung für guten Ackerbau. Das gilt auch für Zwischenfrüchte. Wenn diese nicht gleichmäßig auflaufen und ungleichmäßig über den Acker verteilt sind, können sie die Anforderungen, die an sie gestellt werden, nicht erfüllen. Je höher die Anzahl unterschiedlicher Arten und je größer die Varianz der Korngrößen, umso weniger ist der Anspruch an eine optimale Verteilung und an einen gleichmäßigen Feldaufgang gewährleistet.
Aus diesem Grund empfehlen wir Zwischenfruchtmischungen mit wenigen und vor allem exakt definierten (Keimfähigkeit, TKG) Bestandteilen zu verwenden oder Eigenmischungen zu erstellen, die den Anforderungen auch gerecht werden. Vor allem aber dürfen wir uns mit den Zwischenfrüchten keine Nachteile einhandeln, die wir später nicht mehr in den Griff bekommen.
Steht allerdings kein Saatgut für die Eigenmischung zur Verfügung, sind wir gezwungen, auf Fertigmischungen zurückzugreifen. Bei den Zwischenfruchtmischungen sollten Sie darauf achten, dass nicht mehr als 3 bis 5 Komponenten darin enthalten sind. Der Saatgutlieferant muss für die Keimfähigkeit nicht garantieren.
Zwischenfrüchte als „Grüne Brücke“ für Virosen und Pilzkrankheiten vermeiden
Zu den Nachteilen von Zwischenfrüchten gehört die Übertragung von Krankheiten, z.B. von Virosen, wenn Getreide als Durchwuchs oder als Ansaat (z.B. als Rauhafer) in der Zwischenfrucht steht, oder von Ramularia, Netzflecken oder Rhynchosporium, die ausgehend vom Gerstendurchwuchs in derZwischenfrucht Primärinfektionen in der benachbarten Gerste auslösen können.
Ein vergleichbares Risiko besteht für den Raps, wenn Ausfallraps in der Zwischenfrucht dominiert bzw. Kreuzblütler als Zwischenfrucht ausgesät werden. Lässt sich Rapsdurchwuchs in der Zwischenfrucht nicht verhindern, muss in Fruchtfolgen mit 25 % Rapsanteil in der Fruchtfolge (z.B. Raps-WW-Mais/ZR-WW) Kreuzblütler als Zwischenfrucht unterbleiben.
Zwischenfrüchte und Fruchtfolgekrankheiten
Der Wechsel zwischen den Kulturarten ist notwendig, um das Aufschaukeln von Fruchtfolgekrankheiten zu unterbinden. Dazu ist eine Anbaupause erforderlich. Die Anbaupause wird unterbrochen, wenn Zwischenfrüchte mit vergleichbarer Anfälligkeit als „Überhälter“ angebaut werden bzw. sogar zur Vermehrung des Erregers beitragen.
Diese Krankheiten werden durch verwandte Arten (Schwarzbeinigkeit durch alle Gräser außer Hafer, Kohlhernie und Verticillium durch Kreuzblütler) bzw. durch Arten mit vergleichbarer Anfälligkeit (Verticillium durch Ramtill-Kraut, Sonnenblumen) begünstigt.
Aussaattermin optimieren
Da wir keine Möglichkeit haben, Ausfallgetreide oder Ausfallraps in den Zwischenfrüchten zu bekämpfen, dürfen Greening-Zwischenfrüchte erst bestellt werden, wenn die in der Ernte ausgefallenen Samen gekeimt haben und mechanisch beseitigt wurden. Dazu sind wenigstens zwei, besser noch drei Stoppelbearbeitungsgänge vor der eigentlichen Bodenbearbeitung notwendig, diese erfordern aber Zeit und vor allem Regen für das Keimen der ausgefallenen Samen.
Hitze bewirkt eine ausgeprägte Keimhemmung des Ausfallgetreides, vor allem der Gerste, die erst durch niedrige Temperaturen (unter 12 °C) gebrochen wird. Zwischenfrüchte nach Wintergerste laufen damit Gefahr, auch bei intensiver Stoppelbearbeitung und später Aussaat in der später auflaufenden Wintergerste „unterzugehen“.
Zwischenfrüchte wie Buchweizen, aber auch Kresse und Senf, selbst Phacelia erreichen zudem bei früher Aussaat die Samenreife und werden dann zu Unkräutern in den Folgekulturen und dürfen deshalb nicht zu früh gesät werden.
Zwischenfrüchte verbrauchen Wasser
verhindern aber auch die direkte Verdunstung von Wasser (Evaporation) aus dem Boden. Pro 10 cm Massenaufwuchs eines geschlossenen Bestandes werden 8 bis 12 mm Wasser verdunstet, das sind bei 80 cm Aufwuchshöhe zwischen 60 und 100 mm. Gehen wir in einem Trockengebiet von einer durchschnittlichen Evaporation von 0,5 mm pro Tag an 60 Tagen im Spätsommer, Herbst und Winter aus, kann durch die Zwischenfrucht eine Evaporation von 30 mm unterbunden werden. Damit verdunstet die Zwischenfrucht immer noch 30 bis 70 mm Wasser mehr, das nicht im Boden gespeichert werden kann.
Daraus lässt sich ableiten, dass die Zwischenfrucht nicht höher als 30 bis 40 cm werden soll, um zum einen die Evaporation einzuschränken, zum anderen nicht unnötig Wasser zu vergeuden.
Das Aussaatdatum in den Tabellen in diesem Info ist ein Orientierungswert für Standorte, deren Vegetation normalerweise um den 25. November endet. Ist mit früherem Vegetationsende zu rechnen, verschieben sich die spätesten Aussaattermine entsprechend nach vorne bzw. um vier Tage nach hinten, wenn die Vegetation um eine Woche später endet: z.B. im Rheinland um den 8. Dezember, also 13 Tage später. Damit können die Zwischenfrüchte dort 8 Tage später gesät werden.
Für eine ausreichende flächendeckende Massenentwicklung sind wenigstens 700 °C-Tage im Herbst nötig. Bis zur Blüte sind zwischen 1.000 und 1.100 °C-Tage erforderlich. Ab 1.300 °C-Tage sind Samen (Buchweizen) keimfähig.
Aussaatstärke
Wenn die Zwischenfrucht den Boden decken soll, muss sie ausreichend Masse bilden können. Dazu ist eine rechtzeitige Aussaat bzw. die Anpassung der Saatmenge notwendig. Bei später Aussaat, die eine Entwicklung nur noch bis zum 6- bis 8-Blattstadium zulässt, sollte die Zwischenfrucht eine Bodendeckung von 150 % des Bodens erreichen, um Unkräuter zu unterdrücken und möglichst sicher abzufrieren. Bei früher Aussaat reicht es, wenn die Zwischenfrüchte bis zum 6-Blattstadium 120 % des Bodens bedecken (1 m² = 10.000 cm²).
Die Angaben zur Saatstärke in den Tabellen beziehen sich auf 40 bis 60 % Feldaufgang (Phacelia, Buchweizen, kleinsamige Leguminosen) bzw. 70 % Feldaufgang der Kruziferen (Kresse, Ölrettich, Senf) und 80 % Feldaufgang der großkörnigen Körnerleguminosen.
Zwischenfrüchte müssen wie eine Hauptfrucht bestellt werden. Zudem sollte auch die Keimfähigkeit der einzelnen Komponenten garantiert sein, die aber in den Fertigmischungen häufig nicht angegeben und noch weniger gewährleistet wird. Auf jeden Fall ist das Ziel ein möglichst lückenloser Zwischenfruchtbestand.
Das Ramtillkraut friert bereits bei geringen Frostgraden (- 1°C) ab. In den dadurch entstehenden Lücken finden Unkräuter Platz, vor allem Kamille und Vogelmiere, aber auch Gräser, die im Frühjahr als Altunkraut zwingend vor der Aussaat der Sommerung bekämpft werden müssen.
Deshalb ist die Zumischung von Ramtillkraut nicht zu empfehlen auf Standorten, die bereits in der 2. Oktoberwoche mit Nachtfrösten rechnen müssen. Das gleiche gilt auch für Sonnenblumen.
Die ungleichmäßige Verteilung von Leguminosen in der Zwischenfrucht bewirkt auf engem Raum Kompartimente mit unterschiedlicher Stickstoffanreicherung, die auch durch Bodenbearbeitung nicht angeglichen werden. Das dadurch hervorgerufene Melieren auf engstem Raum ist oft schon visuell in der danach folgenden Kultur zu beobachten.
N-Bedarf und P-Düngung
Auch Zwischenfrüchte benötigen Nährstoffe, vor allem auch Stickstoff. Erlaubt ist ,außer in Roten Gebieten, die Ausbringung von 60 kg/ha Gesamtstickstoff mit organischen Düngern.
Auf Standorten ohne organische Düngung in der Fruchtfolge oder zur Zwischenfrucht müssen Mischungen einen ausreichenden Anteil an Leguminosen aufweisen.
Je früher die Zwischenfrucht gesät wird, umso höher ist der Stickstoffbedarf. Frühsaaten benötigen deshalb eine Fixierungsleistung von wenigstens 40 kg/ha N. Für Spätsaaten reichen 20 bis 30 kg/ha N.
Sinnvoll ist es, den P-Bedarf der nachfolgenden Sommerkultur schon zur Zwischenfrucht bzw. als DAP als Spätdüngung in den vorangegangenen Weizen zu düngen. Der in die organische Substanz der Zwischenfrucht eingebaute Phosphor steht dann der Hauptfrucht konzentriert zur Verfügung. In diesem Fall muss aber die Zwischenfrucht mit der Frühjahrsbestellung eingearbeitet werden.
Auswirkungen auf den Nährstoffhaushalt
Die Zwischenfrucht sollte dem Wurzelsystem und Nährstoffaufnahmevermögen der Nachfrucht Rechnung tragen.
Früchte mit schwachem Wurzelsystem oder geringem Wurzeltiefgang (z.B. Kartoffeln) honorieren,wenn z.B. durch den Ölrettich Nährstoffreserven im Unterboden erschlossen werden. Mais nimmt dabei eine Sonderstellung ein. Aufgrund der geringen Feinwurzelbildung ist dessen P-Aufnahmevermögen begrenzt. Deshalb sind vor Mais Zwischenfrüchte vorzuziehen, die in der Lage sind, auch festgelegte P-Reserven zu erschließen und für die Nachfrucht nutzbar zu machen (Lupinen, Buchweizen, Leguminosen und in geringerem Maße auch Kreuzblütler).
Soll organische Düngung zur Zwischenfrucht ausgebracht werden, sind Arten mit hohem Nährstoffaneignungsvermögen zu wählen. Dazu zählen neben Kreuzblütlern (Ölrettich, Senf, Kresse) auch Gräser (Weidelgras). Bei den Gräsern ist zu beachten, dass sie Wirtspflanzen für Verzwergungsvirosen sind. Aus diesem Grund ist auch von Rauhafer in Zwischenfruchtmischungen abzuraten. Weidelgras hat sich inzwischen zum schwer bekämpfbaren Ungras entwickelt.
Die Aussaat stickstofffixierender Pflanzen (Leguminosen) ist dagegen bei einem vorgesehenen Wirtschaftsdüngereinsatz nicht unbedingt sinnvoll. Die Ausbildung der Knöllchenbakterien wird durch eine hohe Nitratbildung gehemmt, die in den Spätsommermonaten und im Frühherbst noch zu erwarten ist.
Unter diesen Bedingungen können Leguminosen den Vorteil der autarken N-Versorgung nicht ausspielen. Eine Ausnahme bilden Wicken (besonders die Zottelwicke/Winterwicke), die flexibel aufdie Nitratkonzentration im Boden reagieren. Ist der Nitrat-Pool im Boden erschöpft, können sich Wicken auf die N-Ernährung durch die Knöllchenbakterien umstellen.
Nicht zuletzt müssen auch Bodenreaktion (pH-Wert) und Saattermin Berücksichtigung finden. Lupinen bevorzugen beispielsweise niedrige pH-Werte, während Ackerbohnen und Erbsen unter neutralen Bedingungen besser gedeihen.
Eine zu späte Saat von Arten mit langsamer Entwicklung (Phacelia, Leguminosen) ist angesichts der Klimaentwicklung weniger riskant als die zu frühe Aussaat schnellwüchsiger Arten (Buchweizen, Senf, Kresse), die dann zum einen mehr Wasser verbrauchen und zum anderen durch vorzeitige Samenreife ein enormes Unkrautpotential für Folgefrüchte produzieren.






