Die Anwendung Glyphosat-haltiger Mittel ist bis 15.12.2026 (Stand 02/25) zulässig: zur Beseitigung nicht abgestorbener Zwischenfrüchte und Altunkräuter vor der Saat von Sommerungen, die im Mulch- oder Direktsaatverfahren ausgesät werden, das gilt auch auf Flächen, die sich in den Ersosionsgefährdungsklassen Kwasser und Kwind befinden, wird vor dem Anbau von Sommerungen gepflügt, darf Glyphosat nur gegen schwer bekämpfbare Unkräuter (Ampfer, Disteln, Quecke) eingesetzt werden. In einigen Bundesländern gilt auch Ackerfuchsschwanz als schwer bekämpfbares Problemgras. Bitte beim zuständigen Amt erkundigen, das eingesetzte Mittel sollte nicht die Auflage NT 307-90 haben (siehe dazu Infobeitrag auf der Homepage). Die Anwendung. . .
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