Trockenheit und Kälte verhinderten den frühen Auflauf von Unkräuter in den Leguminosen, schränkten aber auch die Wirkung der Bodenherbizide gegen die auflaufenden Unkräuter ein.
Mit den Niederschlägen des vorvergangenen Wochenendes ist mit dem verstärkten Auflaufen der bislang noch nicht gekeimten Unkräuter zu rechnen. Die im Vorauflauf gespritzten Herbizide werden das nicht verhindern können. Das gilt vor allem für tiefer keimende Arten wie Klettenlabkraut, Windenknöterich oder später auflaufende Melden. Mit einem verstärkten Auftreten ist deshalb in den Leguminosen zu rechnen.
Wirkstoffe zur Nachauflaufanwendung sind in Leguminosen (Ackerbohnen, Körnererbsen) nicht zugelassen. In begründeten Einzelfällen besteht jedoch die Möglichkeit, über das zuständige Pflanzenschutzamt eine Genehmigung nach § 22 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes zu beantragen. Das ermöglicht den Einsatz eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels außerhalb der festgelegten Anwendungsgebiete. Genehmigt wird in den meisten Fällen die Anwendung mit Clearfield-Clentiga. Die maximal zulässige Aufwandmenge beträgt 1,0 l/ha, wobei aus Verträglichkeitsgründen die Splitting-Anwendung mit 2 x. . .
Wintergetreide – Herbizidanwendung im Herbst (Fortsetzung aus Info 19/2026)
Bodenherbizide gegen Gräser im Getreide Bis Herbst 2026 dürfen Flufenacet-haltige Herbizide noch aufgebraucht werden. Das Cinmethylin (im Luxinum) hat eine Notfallzulassung im Winterweizen erhalten. Andere Alternativen zur...


