Der Besatz mit Quecken, Disteln und Ackerwinden hat in den letzten Jahren wieder stark zugenommen. Während Disteln und Winden, auch Ampfer mit (synthetischen) Wuchsstoffen (MCPA, Clopyralid) im stehenden Getreide bzw. auch auf der Stoppel mit Fluroxypyr bekämpft werden können, ist eine nachhaltige Bekämpfung von Quecken nur mit Glyphosat möglich, dessen Anwendung mit Einschränkungen weiter zulässig ist. Die Ausbringung von Glyphosat unterliegt seit 01.01.2024 einem generellen Anwendungsverbot in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Biotopen nach § 30 BNatSchG. Außerhalb dieser Gebiete ist die Anwendung zulässig nach „den Umständen des Einzelfalls“ auf Direkt- bzw. Mulchsaat-Flächen und allgemein auf Ackerflächen (Teilflächen) gegen schwerbekämpfbare, z.B. „perennierende Unkräuter“, bzw. auf erosionsgefährdeten Flächen zur Stoppel- bzw. Vorsaatbehandlung. Perennierende Unkräuter sind z.B. Quecken, Ackerwinden, Ampfer, Landwasserknöterich, Disteln. Als perennierend einzustufen ist auch der Ackerschachtelhalm, dieser wird aber durch das Glyphosat nicht erfasst. Der Einsatz von Glyphosat zur Vorerntebehandlung ist verboten. Der Wirkstoff „Glyphosat“ hat aktuell. . .
Wintergetreide – Herbizidanwendung im Herbst (Fortsetzung aus Info 19/2026)
Bodenherbizide gegen Gräser im Getreide Bis Herbst 2026 dürfen Flufenacet-haltige Herbizide noch aufgebraucht werden. Das Cinmethylin (im Luxinum) hat eine Notfallzulassung im Winterweizen erhalten. Andere Alternativen zur...


